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Hallo, :-)
ich würde mich über Erfahrungen beim Einstieg im Fach Psychologie nach (evtl.) längerer Verfahrensdauer freuen...
Unter Umständen kann sich ein Verfahren ja etliche Monate hinziehen.(das heißt, Beginn vielleicht erst mit dem 2. oder 3. Semester - oder habe ich da was falsch verstanden?)
Ist es dann überhaupt noch möglich den Einstieg zu bekommen, da ja die meisten Unis nur zum Wintersemester starten und die weiterführenden Semester ja auf die Anfangssemester aufbauen?
Grüssle
Susanne

Es ist richtig, dass den Studienplatzklägern des öfteren ein Studienplatz erst viele Wochen nach Beginn des Klagesemesters zugewiesen wird. Wann das Studium aufgenommen wird, ist dann immer eine Einzelfallentscheidung. Es kommt jeweils darauf an, ob ein (verspäteter) Einstieg noch zum Klagesemester möglich ist oder nicht. Wird dies verneint, muss der Mandant wohl oder übel zum nächstmöglichen Zeitpunkt (bis auf Würzburg und Mainz nur Wintersemester) mit dem Studium beginnen. Auch wenn er dann "auf dem Papier" als Student im 3. Fachsemester geführt wird, besucht er natürlich die Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters. Insoweit entstehen (natürlich bis auf den Zeitverlust) keine weiteren Probleme.
Im Fach Psychologie ist es im Übrigen noch relativ häufig der Fall, dass ein Kläger noch zum Klagesemester einsteigen kann, im Fach Humanmedizin dagegen die absolute Ausnahme. Nicht selten erhält ein Studienplatzkläger dort erst nach 2 oder 3 Jahren eine Zulassung (theoretisch rückwirkend zum Klagesemester). Es wäre natürlich absurd, von dem Studenten dann zu verlangen, ins 7. Semester einzusteigen.
In jedem Fall muss die Hochschule den Studenten einen ordentlichen Einstieg ins Studium ermöglichen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Wenn das, wie von Ihnen beschrieben, möglich ist, ist die Entscheidung bezüglich der Studienplatzklage so gut wie getroffen...
Recht herzlichen Gruß
Susanne