Studienplatzklage-Forum » Interessentenbereich » Studienplatzklage » Außerkapazitäre Zulassung
Hallo,
ich habe gleichzeitig mit meiner Bewerbung um den Studienplatz einen Überkapazitätsantrag eingereicht. Auf meine normale Studienplatzbewerbung erhielt ich einen Ablehnungsbescheid, der jedoch keine Hinweise auf Ablehnung außerhalb der Kapazitäten enthielt. Anschließend habe ich beim VG eine einstweilige Anordnung gestellt. Nun ist November und ich habe weder von der Hochschule noch vom VG eine Reaktion. Welche Frist wird denn der Hochschule seitens des Gerichts gegeben? Was bedeutet diese "Stille"? Beim Einklagen in mein Bachelorstudium an der selben Hochschule musste ich Klage einreichen, da der Überkapazitätsantrag abgelehnt wurde und hatte um diese Zeit bereits den Vergleich.
Muss/ Kann ich gerade irgendetwas tun?

Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen langsam. Es ist davon auszugehen, dass Zulassungsverfahren bei praktisch allen deutschen Verwaltungsgerichten (ca. 50) geführt werden. Nach unserer Einschätzung haben bislang allenfalls 4-5 Verwaltungsgericht über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (teilweise) entschieden. Hierbei ist auch zu bedenken, dass an manchen Verwaltungsgerichten in mehreren Dutzend verschiedenen Studiengängen geklagt wird. Von daher ist es logisch, dass die Verwaltungsgerichte in der Regel mehrere Wochen und Monate benötigen, ehe alle eingegangenen Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgearbeitet sind. Da wir nicht wissen, um welchen Studiengang bei welchem Verwaltungsgericht es vorliegend geht, können wir insoweit keine Prognose stellen. Zu einem Vergleich sind die Hochschulen häufig bereit, wenn nur ein oder zwei Studienplatzkläger vorhanden sind. Je mehr Studienplatzkläger in dem gleichen Studiengang klagen, umso geringer ist die Vergleichswahrscheinlichkeit. Auf jeden Fall kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Angelegenheit alsbald mit einem gerichtlichen Vergleich beendet wird. Der Studienplatzkläger kann dies auf jeden Fall nicht beschleunigen.
Vielen Dank für die Antwort!
Es handelt sich um den Studiengang Lebensmitteltechnologie an der Beuth Hochschule Berlin...

Das insoweit zuständige Verwaltungsgericht Berlin ist relativ schnell. Zwar muss das VG Berlin in jedem Wintersemester bis zu 50 Studiengänge entscheiden. In der Regel geschieht dies jedoch bis Ende Dezember. Beschleunigen lässt sich dies nicht.