Studienplatzklage-Forum » Interessentenbereich » Studienplatzklage » Studienplatzklage Psychologie zum WS 15/16
Guten Tag,
ich würde gerne ein Studium mit der Fachrichtung Psychologie studieren. Allerdings reicht mein NC von 3,4 für die Zulassung an den deutschen Universitäten nicht aus.
Ich würde gerne wissen wie hoch die Erfolgschancen in meinem Fall sind und ob sich eine Studienplatzklage überhaupt für mich lohnt.
Ich lebe in Köln und meine Wunschuni wäre dementsprechend auch die Universität zu Köln. Allerdings bin ich auch für andere Universitäten deutschlandweit offen.
Im Jahr 2011 hatte ich mich an sämtlichen Universitäten für das Studienfach Psychologie beworden, leider erhielt ich nur Ablehnungsbescheide.
Da die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2015 vorbei ist, müsste ich auf das Wintersemester 15/16 warten.
Auf welchen Universitäten sollte ich mich bewerben bei den auch eine Studienplatzklage erfolgreich sein könnte ?
Wie sehen denn an der Uni Köln die Chancen aus wenn man dort eine Studienplatzklage einreichen würde ?
Vielen Dank im Voraus
Dila

Im Studiengang Psychologie kann man im Sommersemester nur die Universitäten von Mainz und Würzburg verklagen. Bei beiden Universitäten ist es nicht erforderlich, dass man sich innerkapazitär bis zum 15.01. für das Sommersemester beworben hat. Bei der Universität Mainz sollte jedoch das gerichtliche Verfahren bis spätestens 15.04. eingeleitet werden, bei der Universität Würzburg geht es auch später. Da im Sommersemester im Studiengang Psychologie nur diese beiden Hochschulen verklagt werden können, sind die Erfolgsaussichten nicht sonderlich hoch. Es wird zwar voraussichtlich Studienplätze geben, jedoch dürfte die Anzahl der Studienplatzkläger weitaus höher sein.
Wer im Wintersemester ca. 8 - 10 Hochschulen im Studiengang Psychologie verklagt, hat eine hohe Zulassungschance. Für einen Studienplatz kann natürlich niemand garantieren. Wer lediglich eine einzige Hochschule verklagt, muss schon unverschämt viel Glück haben, damit er in diesem einzigen Zulassungsverfahren eine Zulassung erhält. Auf jeden Fall ist es wenig sinnvoll, (ausschließlich) die Universität Köln zu verklagen. Die Erfolgsaussichten in Zulassungen gegen nordrhein-westfälische Hochschulen sind aufgrund der zulassungsfeindlichen Rechtsprechung des OVG Münster eher bescheiden. Im Übrigen ist es für eine Studienplatzklage (im Studiengang Psychologie) reichlich unerheblich, welche Abiturnote man hat. Voraussetzung ist der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, Studienplätze werden in der Regel im Wege des Losverfahrens vergebens (ohne Rücksicht auf die Abiturnote). Allein die Universität Köln zu verklagen, können wir nicht empfehlen.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe noch eine Frage. Und zwar studiere ich momentan Psychologie an der FernUniversität in Hagen. Ist das denn ein Nachteil ?
Wenn ich mich jetzt für eine Studienplatzklage entscheide, hat es dann irgendwelche negativen Nachteile das ich vorher an der FernUni Psychologie studiert habe.
Soll ich mich bevor ich an einigen Hochschulen klage exmatrikulieren oder spielt es keine Rolle ? An der Fernuniversität ist jeder zugelassen der seine allgemeine Hochschulreife hat.
Es ist nicht mit einer Präsenzuni zu vergleichen. Ich bin jetzt ein wenig verwirrt ob es jetzt negative Einflüsse auf die Klage hat. Allerdings habe ich noch keine Prüfungen geschrieben.
Vielen Dank im Voraus.

Ob eine Immatrikulation im Fach Psychologie an der Fernuniversität Hagen nachteilig ist für eine Kapazitätsklage ist höchst umstritten. Üblicherweise machen wir geltend, dass das Studium an der Universität Hagen theoretisch ausgerichtet ist und somit nicht zu vergleichen ist mit einem Studium an einer Universität, das in die Richtung medizinischer Psychologie geht. Diese Problematik stellt sich allerdings nur im vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Wer nämlich an einer anderen Hochschule immatrikuliert ist, hat in aller Regel kein Rechtsschutzbedürfnis für ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren. Für das Hauptsacheverfahren ist dies unerheblich. Allerdings muss man im Hauptsacheverfahren mit einer Verfahrensdauer (in I. Instanz) von bis zu 2 Jahren rechnen. Ob der Studienplatzkläger im Fach Psychologie an der Fernuniversität Hagen Klausuren geschrieben hat oder nicht, ist insoweit völlig unerheblich. Entscheidend ist allenfalls die Immatrikulation. Gegebenenfalls muss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nachgewiesen werden, dass sich das Studium der Psychologie bei der beklagten Hochschule sich wesentlich unterscheidet von dem Studiengang Psychologie an der Fernuniversität Hagen. Dies kann somit nur im Einzelfall überprüft und entschieden werden. Eine generelle Aussage ist nicht möglich.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und Ihre Bemühungen. Ich hätte noch einge Fragen, die mich beschäftigen. Ist meine Rechtschutzversicherung in meinem Fall sinnvoll oder überflüssig ?
Würde sich eine Studienplatzklage für mich denn noch lohnen ? Vielen Dank im Voraus.

Ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung sinnvoll oder überflüssig ist, können wir natürlich nur dann beurteilen, wenn uns die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen, die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegen, bekannt sind. Erst dann können wir prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang die Rechtsschutzversicherung eingreift. Pauschal kann man keine Aussage treffen.