Studienplatzklage-Forum » Interessentenbereich » Studienplatzklage » Studienplatzklage - Einstieg nächstes WS möglich ?
Hallo zusammen,
ich habe mich für das Wintersemester 2015/2016 für das Fach Psychologie eingeklagt, aber leider bis heute noch keine Antwort seitens der Gerichte erhalten. Da das WS aber bald zu Ende ist stelle ich mir den Einstieg an der Uni sehr schwierig vor. Nun meine Frage : Wäre es möglich, nachdem ich eine Zusage von einer Uni bekommen habe, das Studium zum WS 2016/2017 zu beginnen, obwohl ich mich für das WS 2015/16 eingeklagt habe ?
Vielen Dank im Voraus
Ich habe ebenfalls einen Studienplatz in Psychologie für das WS 15/16 erhalten. Allerdings bin ich gerade dabei, meinen Ausbildungsabschluss zu absolvieren, befinde mich im dritten und letzten Lehrjahr und würde diese Ausbildung nur ungern abbrechen.
Daher frage ich mich, ob es evtl. möglich wäre, sich ein Urlaubssemester zu nehmen, da in der Regel Studienbeginn für Psychologie an der jeweiligen Uni auch erst im Wintersemester ist?
Falls dies nicht möglich ist, würde mich interessieren, ob im ersten Semester in Psychologie Anwesenheitspflicht herrscht, ob diese überprüft wird und ob es mögliche wäre, im ersten Semester durchzufallen, ohne exmatrikuliert zu werden.
Vielen Dank im Voraus!

Selbstverständlich kann ein Studienplatzkläger, der gegen Ende des Wintersemesters erfolgreich ist, die Lehrveranstaltungen des Wintersemesters nicht mehr besuchen und häufig macht es auch keinen Sinn, im Sommersemester anzufangen. Das muss man jedoch im Einzelfall kontrollieren. Es gibt Studiengänge und Hochschulen, bei denen die Lehrveranstaltungen nicht aufeinander aufbauen. Dann kann man auch im Sommersemester mit dem Besuch der Lehrveranstaltungen beginnen. Insoweit gab es (zumindest im Fach Psychologie) in der Vergangenheit keine Probleme.
Eins wird mit Sicherheit nicht geschehen, dass nämlich die Universität bereit ist, die Erstimmatrikulation erst zum Wintersemester 2016/2017 vorzunehmen. Dann wäre nämlich bereits ein Studienplatz aus der Zulassungsquote besetzt mit einem Studienplatzkläger aus dem Wintersemester 2015/2016, was der Universität im Kapazitätsprozess erhebliche Probleme bereiten würde.