Hallo, ich möchte gern Humanmedizin als Zweitstudium beginnen. Im Erststudium habe ich Jura studiert und beide Examina abgelegt. Besteht die Möglichkeit der Studienplatzklage auch für das Zweitstudium? Da sich die Zulassung ja nach der Abschlussnote des Erststudiums richtet, befürchte ich keine Chance auf Zulassung zu haben. Die Noten der Bachelor- und Masterstudiengänge sind ja bekanntlich um einiges besser als die der juristischen Examina. Danke für die Auskunft.
Nach unserer Einschätzung besteht nach einem abgeschlossenen Jura-Studium auch nicht die geringste Chance auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin als Zweitstudium. Hingegen besteht duchaus die Möglichkeit der Studienplatzklage. Fast alle Verwaltungsgerichte halten das Zulassungsbegehren eines Zweitstudienbewerbers für zulässig. In der Kapazitätsklage werden Studienplätze in der Regel im Wege des Losverfahrens vergeben. Die Abitur- (bzw. Examens-) -Note ist somit unerheblich.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht
Ich danke für Ihre zügige Antwort. Somit ist das Klageverfahren die einzige Chance. Können Sie mir sagen wie hierbei das Vorgehen ist? Widerspruch gegen den Nichtzulassungsbescheid? Ich weiß, dass es schwierig ist Kosten abzuschätzen. Könnten Sie vll dennoch ein ungefähre Prognose abgeben? Danke für Ihre Hilfe.
Es würde keinen Sinn machen, gegen den Ablehnungsbescheid der Stiftung für Hochschulzulassung Klage zu erheben (das Widerspruchsverfahren ist in NRW abgeschafft). Die Studienplatzklage richtet sich direkt gegen die Hochschulen und auf außerkapazitäre Zulassung. Insoweit sollte sinnvollerweise die Klage zum WS 13/14 bis spätestens 15.07.2013 bei einem Rechtsanwalt in Auftrag gegeben werden. Beim Verklagen von 16-20 Hochschulen (unsere Empfehlung für Humanmedizin) sollten Sie mit Kosten von ca. 15.000 € rechnen.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26
Danke für die wiederum schnelle Antwort. Wie sieht es denn hier mit dem Thema Rechtsschutzversicherung aus? Gibt es überhaupt noch welche, die die Kosten übernehmen? Wie ist der Fall, wenn lediglich die Eltern rechtsschutzversichert sind? Besteht die Möglichkeit auf PKH? Denn so werden die Kosten kaum zu stemmen sein. Danke für ihre Hilfe.
Es gibt keine Rechtsschutzversicherungen mehr, die die Studienplatzklage ohne starke Einschränkungen versichern. Nach unserer Kenntnis versichern lediglich noch die Allrecht und die Advocard überhaupt die Studienplatzklage, allerdings begrenzt auf ein Verfahren pro Kalenderjahr (also eine verklagte Uni). Ein Neuabschluss ist somit nicht empfehlenswert. Lediglich bei Altverträgen kann man insoweit noch Glück haben. Die Rechtsschutzversicherung der Eltern greift nicht ein, wenn das Kind eine abgeschlossene Berufsausbildung hat.
Es besteht durchaus die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Die meisten Verwaltungsgerichte machen die Bewilligung allerdings abhängig von den Erfolgsaussichten. Daher wird über die PKH-Anträge in aller Regel erst mit der Entscheidung über die Sache entschieden. Werden die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen, wird auch die Bewilligung von PKH versagt. Die Kosten sind dann natürlich trotzdem angefallen. Dies macht das Führen einer Studienplatzklage mit PKH-Anträgen zu einem Vabanquespiel. Im Übrigen müssen Sie auch bei bewilligter Prozesskostenhilfe die Kosten der Gegenanwälte tragen. Diese machen etwa ein Drittel der Gesamtkosten aus.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26