zunächst einmal vielen Dank für die nützlichen Informationen im Forum. Ich wäre für die Beantwortung einiger Fragen im Bezug auf eine Studienplatzklage für den Master BWL an der Universität Frankfurt dankbar.
- Ich bin aktuell im BWL Master einer anderen Universität eingeschrieben - ist eine Klage (trotz gleichen Faches) an der Uni FFM zu bewerkstelligen? - Die Bescheide werden etwa 2 Wochen vor Fristende versendet - ist dieser Zeitraum angemessen um einen Anwalt im Falle einer Ablehnung zu beauftragen? - Gibt es Erfahrungswerte bzgl. der Erfolgswahrscheinlichkeit bzw. der voraussichtlichen Kosten?
Wer in seinem Wunschstudiengang bereits eine Zulassung hat, kann grundsätzlich keine einstweilige Anordnung gegen eine andere Hochschule beantragen. Es mangelt am so genannten "Anordnungsgrund" (bzw. am Rechtsschutzinteresse). Man kann natürlich ein KLageverfahren in die Wege leiten. Ein Klageverfahren gegen die Universität Frankfurt wird jedoch nach unserer Schätzung frühestens in 2 - 3 Jahren entschieden werden. Dies bringt somit nichts.
Ansonsten kann man nur darauf spekulieren, dass die Universität vergleichsbereit ist. Hierauf sollte man sich jedoch nicht verlassen.