Hallo, ich habe mich dieses Jahr (wiederholt) für den Studiengang "Tiermedizin" über hochschulstart.de beworben, leider ohne Erfolg :( Da ich aber nach wie vor Tiermedizin studieren möchte, überlege ich mir nun, den Studienplatz einzuklagen. Inzwischen habe ich 10 Wartesemester angesammelt (Allgemeine Hochschulreife 2008/ Note 2,0). "Lohnt" es sich in meinem Fall überhaupt, mit 10 Wartesemestern zu klagen? Oder wäre die bessere Alternative, noch weitere Wartesemester anzusammeln (zum nächsten WS wären es ja dann 12 Wartesemester)? Bin ich außerdem für eine Studienplatzklage WS 13/14 zu spät dran? In einem Online-Ratgeber zum Thema Studienplatzklage habe ich gelesen, dass Bayern keine Fristen für einen Kapazitätsantrag vorschreibt (meine Wunschuni wäre die LMU München).
Wir halten eine Studienplatzklage in Ihrem Fall kaum für sinnvoll.
Sie könnten zum Wintersemester 2013/2014 tatsächlich nur noch die LMU München verklagen. Es ist richtig, dass in Bayern keine Fristen normiert sind. Die Erfolgswahrscheinlichkeit liegt in diesem Fall grob geschätzt bei ca. 10 % (eher weniger). Die Kosten bei diesem Verfahren würden sich auf etwas über 1.000 € belaufen. Selbst im Erfolgsfall aber könnten Sie erst mit einem Studienbeginn (aufgrund des Zeitablaufs) zum Wintersemester 2014/2015 rechnen. Es dürfte hinreichend wahrscheinlich sein, dass Sie mit 12 Semestern Wartezeit und einer Abiturnote von 2,0 zum WS 2014/2015 auf "normalem" Wege eine Zulassung erhalten (bei Ihrer Bewerbung sollten Sie sich aber nicht auf die LMU beschränken).
Ein Klageverfahren wäre daher unserer Meinung nach Geldverschwendung.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26