Wir erleben es recht häufig, dass uns Studienbewerber Fragen stellen, die das "normale" Vergabeverfahren betreffen (z.B.: "wie hoch ist der NC für Humanmedizin im Wintersemester 2011/2012?" oder "Verbessert die Wartezeit meine Durchschnittsnote?"). Eigentlich erwarten wir von einem jungen Menschen, der einen medizinischen Beruf ergreifen will, dass er das Angebot von hochschulstart.de annimmt und sich dort schlau macht. Nichtsdestotrotz wollen wir Ihnen hier einen (vereinfachten) Überblick über das Verfahren über die zentrale Vergabe von Studienplätzen in den medizinischen Studiengängen (Human-, Zahn-, Tiermedizin sowie Pharmazie) geben:
1. Die deutschen Hochschulen, die im betreffenden Studiengang im 1. Fachsemester ausbilden, berechnen ihre Ausbildungskapazität und melden diese Anzahl von zur Verfügung stehenden Studienplätzen an hochschulstart.de (alt: ZVS). 2. hochschulstart.de verwaltet und vergibt diese Studienplätze wie folgt: 2a: Von allen Studienplätzen werden 2% nach Härtefallregelung und 3% an Zweitstudienbewerber vergeben. 2b: Alle übrigen Studienplätze werden je Studienort aufgeteilt in die berühmten 3 Quoten: Abiturbestenquote, Altwartequote, AdH-Quote (Auswahlverfahren der Hochschulen). Ein Studienbewerber kann sich gleichzeitig in allen drei Quoten bewerben.
Abiturbestenquote - 20% der Studienplätze Für alle Studienbewerber wird eine Rangliste erstellt (hierbei wird ein bundeslandabhängiger "Landes-NC" gebildet, der Unterschiede in den Bildungssystemen der einzelnen Länder ausgleichen soll). Bei Notengleichheit entscheidet nachrangig die Wartezeit. Die Wartezeit "verbessert" aber nicht die Durchschnittsnote!!! Es können bis zu 6 Hochschulen in einer Reihenfolge genannt werden. Nach der erstellten Durchschnittsnoten-Rangliste werden nun die Bewerber auf die einzelnen Hochschulen verteilt. Über den genauen Ablauf verweisen wir auf www.hochschulstart.de
Nur zur groben Orientierung: Im letzten Wintersemester 2010/2011 hatte der "schlechteste" zugelassene Studienbewerber in der Abiturbestenquote Humanmedizin: Durchschnittsnote 1,2 und 2 Wartesemester Zahnmedizin: Durchschnittsnote 1,6 und 4 Wartesemester Tiermedizin: Durchschnittsnote 1,6 und 4 Wartesemester Pharmazie: Durchschnittnote 1,5 und 2 Wartesemester
Ein Studienbewerber mit einer Abiturnote von 1,3 hatte somit im Wintersemester 2010/2011 keine Chance in der Abiturbestenquote.
Wartezeitquote - 20% der Studienplätze In der Altwarterquote kann ein Studienbewerber bis zu 6 Hochschulen angeben, wobei hier auch ausgewählt werden kann, dass auch ein Studium an allen anderen Hochschulen begehrt wird. Die Studienplätze werden hier vergeben nach der angesammelten Wartezeit. Bei Wartezeitgleichheit zählt nachrangig die Durchschnittsnote.
Nur zur groben Orientierung: Im letzten Wintersemester 2010/2011 hatte der "schlechteste" zugelassene Studienbewerber in der Wartezeitquote Humanmedizin: 12 Wartesemester und Durchschnittsnote 3,5 Zahnmedizin: 10 Wartesemester und Durchschnittsnote 2,8 Tiermedizin: 12 Wartesemester und Durchschnittsnote 3,5 Pharmazie: 2 Wartesemester und Durchschnittsnote 1,6
Ein Studienbewerber mit beispielsweise einer Wartezeit von 13 Wartesemestern bekam somit mit Sicherheit einen Studienplatz
Auswahlverfahren der Hochschulen - 60% der Studienplätze Der Bewerber kann bis zu 6 Hochschulen in einer Reihenfolge angeben. Nur für diese Hochschulen kommt der Studienbewerber in Vorauswahl- und Auswahlverfahren. Die Auswahlkriterien regeln hier die Hochschulen. Diese können bei hochschulstart.de im Einzelnen eingesehen werden. Die Kriterien sind sehr unterschiedlich. An vielen Hochschulen kann beim Auswahlverfahren nur teilnehmen, wer diese Hochschule an eine bestimmte Ortspräferenz gesetzt hat. Manche Hochschulen wählen nur aus nach Abiturnote, andere gewähren Boni für besonders gute Abiturnoten in einzelnen Fächer, für bestimmte Berufsausbildungen etc.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26