Guten Tag, wird die Studienplatklage erst durchgeführt wenn man eine Absage von der Uni erhalten hat oder gleichzeitig mit der Bewerbung? Also bestünde die Möglichkeit sich normal zu bewerben, und erst wenn man eine Absage bekommt die Uni zu verklagen? Mfg
Das kommt auf das jeweilige Bundesland an. In manchen Bundesländern muss die Klage schon sehr früh (zum Teil 15.7. für ein Wintersemester) vorbereitet werden, in anderen Bundesländern kann man den Ablehnungsbescheid abwarten, ehe man einen Anwalt beauftragt.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26