Guten Tag, ich überlege zum September in Ungarn anzufangen Tiermedizin zu studieren. Natürlich würde ich gerne so schnell wie möglich nach Deutschland zurück. Wie sehen Sie die Chancen mit einer Klage bei Ihnen schnellstmöglich nach Deutschland zurück zu kommen? Mit freundlichen Grüßen
Die Idee, in Ungarn mit dem Studium der Tiermedizin anzufangen, ist nicht schlecht, wird jedoch von vielen anderen Studienbewerbern geteilt. Alle wollen nach dem Physikum an eine deutsche Hochschule zurück. Dies hat in der Vergangenheit mitunter dazu geführt, dass ca. 30 Studienbewerber unmittelbar auf Zulassung zum 5. Fachsemester geklagt haben. So viele Studienplätze im 5. Fachsemester kann man unmöglich (insbesondere nicht in kurzer Zeit) einklagen. Sinnvoller (wenn auch wesentlich kostenspieliger) ist es, parallel zum Studium in Ungarn Kapazitätsprozesse (Klageverfahren) zu führen. Diese werden erst in ca. 2 Jahren entschieden. Rechtlich gesehen werden die Kläger gegebenenfalls nach der Sach- und Rechtslage des Wintersemesters 2014/2015 zugelassen. Wenn die Kläger bis dahin das Tierärztliche Physikum bestanden haben, können sie somit nahtlos im 5. Fachsemester (1. klinisches Semester) weiter studieren. Auf jeden Fall kann niemand einen in Ungarn Tiermedizin studierenden Mandanten versprechen, dass er "schnellstmöglich" eine Zulassung an einer deutschen Hochschule erhält.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Zimmerling Rechtsanwalt
Das kommt darauf an. Meistens bekommt man aus dem Studium in Ungarn immer ein Semester weniger angerechnet als man tatsächlich studiert hat. Da die deutschen Hochschulen in Tiermedizin zur im Wintersemester zum 1. Fachsemester zulassen, bekommt man ein Problem: Wann klagt man auf Zulassung zu welchem Semester? Ein Rechenbeispiel:
Ein Student beginnt zum WS 2014/2015 in Ungarn das Studium der Tiermedizin. Nach einem Semester wird ihm zunächst kein ganzes Semester angerechnet; erst nach 2 Semestern - also nach dem SS 2015 - wird ihm vom Landesprüfungsamt ein Semester angerechnet. Mit diesem Anrechnungsbescheid könnte er nun auf Zulassung zum 2. Fachsemester klagen. Da keine deutsche Hochschule zum Wintersemester in das 2. Fachsemester zulässt, muss er sich mit der Klage gedulden bis zum SS 2016. Weil der Student aber im WS 2015/2016 natürlich erst mal in Ungarn weiterstudiert hat, hat er weitere Leistungen erbracht und bekommt diese vom Landesprüfungsamt als ein weiteres Semester angerechnet. Zum SS 2016 könnte er dann also auf Zulassung zum 3. Fachsemester klagen; was wiederum nur zum Wintersemester möglich ist.
Jetzt könnte man an dieser Stelle natürlich auf die Idee kommen, trotzdem zum Sommersemester 2016 auf Zulassung zum 2. Fachsemester zu klagen. Dabei gibt es aber 3 Probleme:
1. Es kann sein, dass man sehr schnell (nach wenigen Wochen) einen Studienplatz erhält und die deutsche Hochschule verlangt, dass man dort sofort das Studium aufnimmt. Der Student in unserem Beispiel ist aber zu diesem Zeitpunkt in Ungarn im 4. Semester und steckt mitten in den Vorbereitungen auf das Physikum; er wird wenige Lust verspüren, in Ungarn die Zelte abzubrechen und an einer deutschen Hochschule im 2. Fachsemester zu studieren.
2. Es gibt deutsche Gerichte, die bei einem solchen Verfahren sich auf den Standpunkt stellen, dass eine Klage auf das 2. Semester nicht möglich ist, wenn man tatsächlich schon (aufgrund der erbrachten Leistungen) auf Zulassung zum 3. Fachsemester klagen könnte. Dass dies aufgrund der nur jährlichen Zulassung überhaupt nicht möglich ist, interessiert diese Gerichte dabei überhaupt nicht, die Klagen (eigentlich: Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) werden als unzulässig zurückgewiesen.
3. Schließlich ist auch die Chance vergleichsweise nicht besonders gut: Bei einem Verfahren auf Zulassung zum 2. Fachsemester konkurriert man auch mit einigen Studenten, die in Deutschland in einem ähnlichen Studiengang (z.B. Agrarwissenschaften) anrechenbare Leistungen erworben haben und in die Tiermedizin quereinsteigen möchten. Jeder Mitkläger verringert die Chancen.
Eine Studienplatzklage in ein höheres vorklinisches Semester im Studiengang Tiermedizin ist somit schlicht unpraktisch. Wir raten dazu, entweder parallel zum Studium in Ungarn die (langwierigen) Klageverfahren auf Zulassung zum 1. Fachsemester zu führen oder nach bestandenem tierärztlichen Physikum auf Zulassung zum 5. Fachsemester zu klagen - dann natürlich in den Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz (Eilverfahren).
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26