Ich habe im Wintersemester 2013 angefangen, an der Uni Halle Erziehungswissenschaften und Ethnologie im Zwei-Fach-Bachelor, jeweils zu 90 LP, zu studieren. Bereits im ersten Semester habe ich in Erzwi zusätzliche Vorlesungen besucht und schließlich im 2. Semester nur noch Veranstaltungen in Erzwi besucht. Man könnte sagen, dass ich inoffiziell bereits schon Erzwi mit 180 LP studiere. Dadurch habe ich mittlerweile genauso viele LP wie die Studenten im 180er Studiengang. Auch liege ich im von der Fakultät vorgeschlagenen Modulplan nicht zurück. Für das WS 14/15 habe ich mich für die Zulassung für das 3. Fachsemester in Erzwi 180 LP beworben und wurde jetzt leider aus kapazitären Gründen abgelehnt. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich bei einer Klage, da es in Sachsen-Anhalt ja kein Widerspruchsverfahren gibt, gute Chancen hätte, einen Platz zu bekommen? Ich habe meine Veranstaltungen für das kommende Semester wieder so gewählt, als ob ich Erzwi auf 180 LP studieren würde und dies ging auch ohne Probleme. Rein physikalisch und organisatorisch ist also noch ein Platz frei, da ich nie Probleme hatte in irgendeinem Seminar unterzukommen oder eine Studien- und Modulleistung abzulegen, die eigentlich nicht für die 90er LP- Studenten vorgesehen ist.
Eine Studienplatzklage ist derzeit (für das Wintersemester 2014/2015) nicht möglich. In Sachsen-Anhalt muss man insoweit als Bewerbungsfrist den 15.7. für das Wintersemester beachten. Diese Frist ist verstrichen. Möglicherweise kann man noch innerkapazitär über die Vergabe von Studienplätzen streiten, wobei wir natürlich nicht beurteilen können, ob insoweit die Klagefrist (gegen den Ablehnungsbescheid) zwischenzeitlich abgelaufen ist.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht