ich Absolvent der HTW in Saarbrücken. Ich habe BWL studiert (B.A.). Ich würde mich gerne im kommenden Sommersemester für den Masterstudiengang BWL an der Uni bewerben. Laut Angaben der UdS sind die Vorraussetzungen:
ein Bachelorabschluss in Betriebswirtschaftslehre mit einem Umfang von mindestens 180 CP und einer Gesamtnote von 3,0 oder besser, oder einen vergleichbaren Abschluss, mindestens 60 CP in betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Modulen, mindestens 12 CP in grundlegenden mathematischen und statistischen Modulen.
Nach meiner Recherche fehlen mir 4 ECTS Punkte in den mathematischen Modulen, jedoch weiß ich, dass es nach Zulassung möglich ist, diese nachzuholen. Mein Problem jedoch ist anders gestaltet. Meine Abschlussnote beträgt 3,3. Ich konnte mittlerweile 2 Jahre einschlägige Berfufserfahrung sammeln und kann generell ein gutes Dossier aufweisen. Ich befürchte jedoch, dass die UdS mich pauschal ablehnen wird.
Wäre in diesem Fall eine Klage ratsam? Oder sogar mit guten Erfolgsaussichten versehen? Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut.
Mit einer Abschlussnote von 3,3 im Bachelorstudiengang ist eine Klage gegen die HTW aussichtslos. Eine "einschlägige Berufserfahrung" ist unerheblich, da auf diese Art und Weise jeder durch eine Berufstätigkeit die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang umgehen könnte. Die Notensetzung (unterschiedlich bei den Hochschulen - mal 2,5; mal 2,7 oder auch 2,9) dient dem Ziel, nur den besten Absolventen des Bachelorstudienganges die Fortsetzung im Masterstudiengang zu ermöglichen, da nach den Vorstellungen der Universität im Masterstudiengang verstärkt wissenschaftlich gearbeitet wird und man hierfür gewisse Qualifikationsvoraussetzungen benötigt.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht