ich würde mich zum Wintersemester gerne an den Universitäten Koblenz-Landau und Kassel für den Master Psychologie bewerben. Beide führen Studierfähigkeitstest durch, die wohl leider eine sehr hohe Durchfallquote haben. Könnte dies ein Ansatzpunkt für eine Klage sein? Haben Sie bereis Erfahrungen mit diesen Universitäten und könnten mir etwas über die Chancen einer Studienplatzklage an diesen sagen? Gibt es grundsätzlich bundesweit eine Universität, bei der Studienplatzklagen häufig Erfolg haben?
Für den Studiengang Psychologie gibt es etliche Universitäten, bei denen die Kapazitätsberechnung offenkundig unrichtig ist (in jedem Jahr). Dies bedeutet jedoch noch lange nicht, dass die Verwaltungsgerichte Studienplätze vergeben. Im Studiengang Psychologie ist insbesondere zu beachten, dass sich viele Studienbewerber an vielen Hochschulen bewerben und dementsprechend zahlreiche Studienbewerber mehrere Studienplätze erhalten; sie können jedoch letztendlich nur einen Studienplatz annehmen. Da die Universitäten dies wissen, wird von vornherein überbucht. Dies bedeutet, dass mehr Studienbewerber zugelassen werden, als Studienplätze vorhanden sind. Von daher geschieht es immer wieder, dass eine festgesetzte Zulassungszahl erheblich überbucht ist mit der Folge, dass (da diese Überbuchungen in aller Regel kapazitätsdeckend sind) keine weiteren Studienplätze vergeben werden, auch wenn die Kapazitätsberechnung falsch ist. Im Studiengang Psychologie (Bachelor) hat eine Universität im Wintersemester 2015/2016 ihre Ausbildungskapazität um rund 50 % überbucht. Überbuchungen in Höhe von ca. 20 % gab es an mehreren Hochschulen. Aus diesem Grunde empfehlen wir grundsätzlich, mehrere Hochschulen zu verklagen, weil das Verklagen einer einzigen Hochschule aus den vorgenannten Gründen häufig nicht ausreichend ist, um einen Studienplatz zu erhalten, was natürlich auch für den Masterstudiengang Psychologie gilt.
Wir kennen allerdings keinen Studierfähigkeitstest, bei dem man "durchfallen" kann (bei einer "sehr hohen Durchfallquote"). Der Studierfähigkeitstest ist ein Auswahlkriterium. Er wird neben der Bachelornote im Auswahlverfahren für den Masterstudiengang berücksichtigt (wobei die Gewichtung insoweit von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich ist). Bislang hat nach unserer Kenntnis noch kein einziges deutsches Gericht beanstandet, dass ein Studierfähigkeitstest bei der Auswahl zum Masterstudiengang rechtswidrig ist.
Im Ergebnis ist somit festzuhalten: entscheidend für die Erfolgsaussichten sind vor allem die Bachelornote und etwaige Überbuchungen. Von daher ist jedes Zulassungsverfahren mit einem Risiko behaftet. Verfehlt ist es deshalb, sich lediglich auf eine einzige Hochschule "zu kaprizieren". Vielmehr sollte ein Studienbewerber im Studiengang Psychologie sich an zahlreichen Hochschulen (soweit dies seien Neigungen zulassen) bewerben.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht