Sehr geerhte Damen und Herren, Gerne würde ich zum WS 16/17 mit dem Psychologiestudium an der LMU beginnen. Mit einem Schnitt von 1,8 ist eine Zulassung, es sei denn über das Losverfahren, wohl ausgeschlossen, weshalb ich mich nun für eine Studienplatzklage entschieden habe. Jedoch würde mich zuvor eine Abschätzung des Klageerfolgs interessieren, wenn ich lediglich die LMU auf einen Studienplatz verklage. Ist ein gerichtlicher Erfolg wahrscheinlich oder sollte man eventuell ernsthaft eine Klageausweitungs auf weitere Unis in Betracht ziehen? Mit freundlichen Grüßen, Hollerst
Vielen Dank für Ihr interesse an einer Studienplatzklage im Studienfach Psychologie.
Kurz gefasst kann man ihnen nur davon abraten ausschließlich die LMU zu verklagen. Folgende Punkte müssen bedacht werden:
1) Das Verwaltungsgericht München neigt eher dazu sich Zeit zu lassen. Eine Entscheidung betreffend des Wintersemesters wird üblicherweise im Juni/Juli des folgenden Jahres getroffen. Das wäre in Ihrem Fall Im Sommer 2017. Andere Gerichte sind durchaus schneller. In jedem Fall ist ein Einstieg zum Wintersemester 16/17 oder auch zum Sommersemester 2017 utopisch. Wenn sie einen Studienplatz an der LMU erhalten würden wäre die Aufnahme des Studium in jedem Fall erst zum WS 17/18 möglich. Das muss man sich bewusst machen. Im Rahmen von Psychologie ist dies jedoch allgemein eher üblich. Es besteht lediglich eine 15-20% Chance das Studium noch zum Klagesemester aufzunehmen.
2) München ist sehr beliebt. Dies hat zur Folge, dass bei der Auswahl der zu verklagenden Universitäten jeder Kläger (der es sich leisten kann) die LMU verklagt. Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass bei der LMU regelmäßig nicht alle Kläger Studienplätze erhalten sondern lediglich eine Loschance besteht. Eine solche Loschance besteht bei den meisten Universitäten. Da Psychologie ein sehr beliebtes Studienfach ist werden sie höchtens im Rahmen eines (2. instanzlichen) Beschwerdeverfahrens ausreichend Plätze für alle verbleibenden Kläger finden. (Dies liegt allerdings daran, dass vor dem Beschwerdegericht nur diejenigen Kläger einen Platz erhalten können deren Anwalt einen Fehler in der Kapazitätsberechnung nachweisen können). Die hohe Zulassungschance bei einer Klage in Psychologie kommt daher, dass mehrere Universitäten (ca. 8-12) verklagt werden und in jedem Verfahren eine Loschance besteht. Indem 8-12 Universitäten verklagt werden summiert sich die Chance gelost zu werden auf ca. 90%. Wenn sie nun lediglich die LMU verklagen (welche jedoch sehr beliebt ist), kann es geschehen, dass sie am Ende in einem Lostopf sind aus dem 5 Bewerber bei einem Mehrfachen an Klägern gezogen werden. Dass eine solche Chance nicht gerade hoch ist, ist klar.
3) Wenn es einmal keine Plätze gibt, weil die Universität die Anzahl von Studienplätzen richtig berechnet hat oder eine sogenannte "Überbuchung" (die Universität lässt mehr Bewerber zu als es Studienplätze gibt) vorliegt, gehen sie in jedem Fall leer aus, wenn sie sich auf die LMU beschränken. Wir empfehlen daher stets das Verklagen mehrerer Hochschulen.
Angesichts dieser Argumente kann man ihnen nur davon abraten lediglich die LMU zu verklagen. Wir hoffen ihnen mit der Antwort geholfen zu haben.
Ich überlege stark für das WS 2017 einen bayrischen Rundumschlag zu machen (Bamberg/Erlangen/ Regensburg/ Würzburg). Eigentlich wollte ich München vorweg lassen, jetzt denke ich jedoch, dass "eine Uni mehr" ja nichts schadet, wenn man schon eh am Klagen ist (bin leider finanziell auch etwas gebunden weshalb ich mir keinen 10-12er Rundumschlag leisten kann). - Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ca. ein, bei verklagen aller 5 Unis in Bayern einen Platz zu erhalten? - Ist es überhaupt ratsam, neben den 4 Unis auch noch die LMU zu verklagen, da diese ja wie sie sagten, sehr beliebt ist und dadurch die Chancen ohnehin gering sind? Bzw. an welche der anderen Unis glauben sie ist die wahrscheinlichkeit am höchsten? (Ich hänge sehr sehr an Regensburg!). Und wissen Sie, wie viele Kläger dort letztes Jahr geklagt haben und neue Plätze vergeben wurden? - Stimmt es, dass die Bayrischen Unis generell keinen Anwalt haben? Ich habe mich zb. noch statts München zu verklagen eigentlich noch für Augsburg interessiert, jedoch habe ich gelesen, dass dort klagen so exterm teuer ist, also in BAWÜ.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen! Danke im Voraus!
Es ist durchaus sinnvoll, die Universitäten von Bamberg, Erlangen, Regensburg, Würzburg und ggf. auch LMU München zu verklagen. Bei der Universität Würzburg muss man allerdings mit einer anwaltlichen Vertretung rechnen, was die Angelegenheit verteuert. Die übrigen bayrischen Universitäten bearbeiten die NC-Verfahren selbst und benötigen keinen Anwalt. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass es jeweils relativ wenige Studienbewerber gibt, die einen Studienplatz einklagen, weil dies mit nicht so hohen Kosten (mangels Gegenanwalt) verbunden ist. Das kostengünstige Einklagen eines Studienplatzes an einen bayrischen Universität wird somit "getrübt" durch die hohe Anzahl an Konkurrenz. Wir empfehlen bekanntlicherweise, 10-12 Hochschulen (bundesweit) zu verklagen. Wenn jemand nur 5 Hochschulen verklagen will und dies beschränkt auf den Freistaat Bayern, so wäre es verwegen, die Erfolgschancen mit mehr als 50 % anzugeben. Unseres Erachtens liegen die Erfolgsaussichten hierbei erheblich unter 50 %. Wie die Erfolgsaussichten genau sind, können wir erst so recht prognostizieren, wenn die Zulassungszahlen festgesetzt und veröffentlicht sind. Erst dann wissen wir, ob sich die Anzahl der Studienplätze erhöht oder vermindert. Wenn sie sich vermindert, ist das gut für die Studienplatzkläger, wenn sie sich erhöht, ist das schlecht. Einstweilen wissen wir hiervon noch nichts. Da die Ausbildungskapazität in jedem Jahr neu berechnet wird, ist es völlig unerheblich, wie viele Studienplätze es im letzten Wintersemester gegeben hat. Wir verstehen nicht, weshalb in Augsburg das das "klagen so extrem teuer" sein soll, "also in BAWÜ". Möglicherweise liegt ein Missverständnis vor: Auch Augsburg liegt in Bayern, nicht in Ba-Wü.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht
Danke für Ihre Antwort und Ihre realistische Einschätzung der Lage! Sie haben natürlich Recht bzgl. Augsburg, ich habe mich bei den Städten vertan (zum Glück strebe ich kein Geographie-Studium an) - Ich meinte Ulm! Da ich gelesen habe, dass dort letztes Jahr 7 Kläger zugelassen wurden, aber die Uni gleichzeitig bereits auf ihrer Homepage anwaltliche Vertretung ankündigt, bin ich mir diesbezüglich sehr unsicher v.a. wegen des hohen Streitwerts in BAWÜ- Deshalb meine Kostengedanken im gegensatz zum "günstigen Bayern". Wissen Sie, ob es im letzten WiSe in Würzburg oder Erlangen erfolgreiche Studienplatzverfahren im Bereich Psychologie gab? Dazu habe ich leider nirgends etwas Online gefunden. Und wann muss ich mich bei Ihnen melden, wenn ich für das kommende WiSe Klagen möchte? Über eine nochmalige Antwort würde ich mich sehr freuen! Sonnige Grüße aus Bayern!
Im Wintersemester 2016/17 waren die Zulassungsverfahren in Würzburg erfolglos, das Ergebnis von Erlangen kennen wir nicht. Die Universität Erlangen pflegen wir in der Regel nicht zu verklagen, da diese Universität dazu neigt, zu überbuchen. Das ist zulassungsfreundlich, jedoch „tödlich“ für die Studienplatzklage. Wenn wir nämlich ein oder zwei weitere Studienplätze errechnen, bringt dies häufig nichts, weil über die festgesetzte Zulassungszahl hinaus weitere Zulassungen ausgesprochen worden sind (was im Ergebnis zulassungsfreundlich ist).
Mit dem Anwalt muss man sich frühzeitig in Verbindung setzen, zumal es häufig frühe Bewerbungsfristen gibt (auch für die Kapazitätsklage). Die Ausnahme ist allerdings der Freistaat Bayern, dort kann man Zulassungsanträge und einstweilige Anordnungsverfahren auch noch nach Vorlesungsbeginn in die Wege leiten. Anders wäre es beispielsweise in Baden-Württemberg, da der 15.07. auch bei Antragstellung auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität beachtet werden muss
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht