ich habe leider ein recht dringendes und folgendes Anliegen: ich habe mich regulär auf einen Masterplatz an einer Uni beworben, nun aber bei genauer Betrachtung der Studieninhalte festgestellt, dass ich auch bei einer möglichen Zusage diesen Studienplatz nicht annehmen möchte. Das Auswahlverfahren läuft aktuell bereits & ich habe bereits per Mail an das Zulassungsamt abgesetzt, dass ich mit sofortiger Wirkung meine Bewerbung zurückziehe und gerne eine Bestätigung darüber hätte.
Leider ist mir bisher keine Bestätigung zum erfolgreichen Rücktritt zugegangen, die Unis sind natürlich auch sehr überlastet in dieser Bewerbungszeit...
Hintergrund: Ich möchte, sollte ich an meinen anderen Wunsch-Unis keine Zulassung erhalten, mich gerne mit Hilfe Ihrer Kanzlei einklagen (außerkapazitär). Hierfür muss ich ja spätestens vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass ich in diesem Fach noch nie eine vorläufige oder endgültige Zulassung erhalten habe. Nun habe ich Bedenken, dass ich evt. eine Zulassung bekomme, die ich gar nicht bekommen möchte. Ist denn meine E-Mail als "rechtlich einwandfreies Schriftstück" anzusehen (dass ich sozusagen an Datum xx bereits meine Bewerbung zurückgezogen habe bevor ich eine Zulassung an Datum xy bekommen hatte)? Und ich damit nicht Gefahr laufe, ein falsche eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben im Klageverfahren?
Danke Ihnen für die schnelle Hilfe, leider macht mir das ein wenig Bauchschmerzen... :(
wir sehen da kein Problem. Zum einen sollte die Universität die Rücknahme der Bewerbung berücksichtigen und Sie dann nicht mehr im Vergabeverfahren berücksichtigen. Wenn es Ihnen Bauchschmerzen bereitet, sollten Sie vielleicht bei der Uni einmal anrufen und nachfragen ob Ihre E-Mail angekommen ist.
Zum anderen sind wir auch ziemlich optimistisch, dass wir bei den meisten Gerichten auch für den Fall, dass Sie jetzt eine Zulassung erhalten und diese nicht annehmen, keine Probleme bekommen würden. Man müsste die eidesstattliche Versicherung nur etwas umformulieren.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26