Sehr geehrte Damen und Herren, auf meiner Prioritäten Liste befand sich die LMU im Hochschulstart Portal auf Platz eins. Ich wartete die Entwicklung des Verlaufs ab und freute mich für die Unterrängigen Unis ein Angebot erhalten zu haben. Bei der LMU hatte ich als Hauptfach Kommunikations Wissenschaften und als Nebenfach Pädagogik angegeben. Zeitgleich bekam ich für das Hauptfach eine Absage und für das Nebenfach eine Zusage. Paralell schied ich bei allen Unis für das Weitere Verfahren aus. Nach telefonischer Rücksprache mit Hochschulstart erklärte man mir, dass die LMU dieses das Doppel Bachelor Studium in dieser Form so konfiguriert eingestellt wurde, dass wenn man für das Nebenfach eine Zulassung bekommt man für alles andere ausgeschieden ist. Die LMU will von diesem Problem nichts wissen und zeigt auch keinerlei Interesse daran, mir zu helfen. Hochschulstart erklärte mir, dass ich nicht die einzige sei bei der dieses Problem aufgetreten ist. Was kann ich nun tun? An die LMU möchte ich auf keinen Fall aber ich fordere, dass sie den Fehler einsehen um mir so meinen Zweiten Studienplatz auf der Liste ermöglichen. Ist eine Klage hier sinnvoll und wie lange würde so etwas dauern? Bitte helfen Sie mir sonst sitze ich ab Herbst auf der Strasse.
Nach der Sachverhaltsdarstellung hat die LMU München einen Fehler begangen. Von daher wäre es vernünftig, zunächst einmal mit der LMU München zu kommunizieren. Ob die LMU München einsichtig ist, ist ein anderes Problem. Zweifelhaft ist, ob ein Rechtsstreit sinnvoll ist. Auf jeden Fall ist eine „Klage“ alles andere als sinnvoll. Eine Klage kann man erst dann erheben, wenn man zunächst einmal Widerspruch eingelegt hat und der Widerspruch zurückgewiesen wurde. Die „normale“ Dauer eines Klageverfahrens beim Verwaltungsgericht München beträgt zwei Jahre. Studienplätze werden üblicherweise im Wege des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens (einstweilige Anordnung) vergeben. Insoweit wird jedoch nur eine vorläufige Regelung geschaffen. Wenn man noch keine Zulassung hat, kann man somit auf einen vorläufigen Studienplatz klagen. Im Laufe der Zeit wird üblicherweise der vorläufige in einen endgültigen Studienplatz umgewandelt. Kurzfristig kann man jedoch insoweit selten etwas erreichen.
Vorliegend kann es jedoch nur darum gehen, zu versuchen, im Wege des einstweiligen Anordnungsverfahrens wenigstens eine vorläufige Zulassung zu erhalten. Insoweit kann man auch eine Kapazitätsklage führen. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren kann es jedoch auch einige Wochen und Monate dauern, ehe eine Gerichtsentscheidung ergeht. Das Verwaltungsgericht München lässt sich nicht beschleunigen.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht