In der Vergangenheit war das Einklagen eines Studienplatzes im Studiengang BWL sehr erfolgreich. Wenn man sich jedoch nur auf eine einzige Hochschule konzentriert, kann es passieren, dass der Studiengang gerade an dieser Hochschule stark überbucht ist. Da alle Studienbewerber, die BWL studieren wollen, sich an zahlreichen Hochschulen bewerben können und dies auch tun, erhalten viele Studienbewerber gleichzeitig mehrere Studienplätze an verschiedenen Hochschulen. Natürlich können Sie nur einen dieser Studienplätze annehmen. Weil die Hochschulen dies wissen, geschieht es regelmäßig, dass die festgesetzte Zulassungszahl überbucht wird. Wenn alsdann entgegen der Erwartung mehr Studienbeweber als geplant den Studienplatz annehmen, ist die festgesetzte Zulassungszahl (weit) überbucht mit der Folge, dass die Erfolgsaussichten in der Kapazitätsklage gering sind. Dieses Risiko lässt sich jedoch nicht vermeiden.
im Fach BWL hat noch niemand seinen eingeklagten Studienplatz später verloren. Dies ist natürlich keine Garantie für die Zukunft.
Ich habe eine Vermutung gehabt, dass die Uni Köln für dass SS13 platz einspart für den Doppel Abitur Jahrgang in Nrw um so eine höhere Kapazität für das WS 13/14 zu haben. Ich bin leider an einem Ort gebunden daher käme nur Uni Düsseldorf oder Uni Köln zu frage.
Außerdem habe ich gehört dass die Uni Köln sich bei einer Studienplatzkalge darauf beruht, dass wenn eine Studiengang nc frei in einer anderen Hoschulen studieren kann, man keinen Erfolg beim Verwaltungsgericht hat. Bezieht sich das darauf, dass der Studiengang in dem Bundesland oder in anderen Hoschulen in Deutschland nc frei studiert werden kann. Kann mann daher nicht sagen, dass ortsgebunden ist und dies argumentativ begründen.
Wenn der gleiche Studiengang an Hochschulen ohne NC angeboten wird, scheidet eine Studienplatzklage in aller Regel aus. Voraussetzung ist jedoch tatsächlich, dass es sich um den gleichen Studiengang handelt. Dies ist bei Bachelorstudiengängen nicht immer ohne weiteres zu klären, da die Hochschulen unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Auf jeden Fall ist dies jedoch ein Unsicherheitsfaktor beim Einklagen eines Studienplatzes.
Soweit es darum geht, dass die Ortsgebundenheit behauptet wird, muss man eine hohe Hürde überwinden. Dies "funktioniert" z.B., wenn ein Studierwilliger ein kleines Kind zu betreuen hat und die einzige denkbare Betreuungsperson (Oma, Opa etc.) an dem betreffenden Universitätsort wohnt Dann müsste man jedoch auch noch nachweisen, dass aus finanziellen Gründe es nicht möglich ist, in einem anderen Ort zu studieren und dort beispielsweise das Kind in einer Krippe oder einem Kindergarten unterzubringen. Auf jeden Fall muss gegebenenfalls ein entsprechender Ortsantrag sorgfältig vorbereitet werden.
Also kann ich gegen die Uni Köln nicht klagen, wenn der Studiengang woanders nc frei studiert werden kann. Besteht überhaupt eine Chance. Nach meinen Recherchen gab es in Nrw für SS13 keine Uni, die den Studiengang nc frei anbietet ausser in anderen Bundesländern ( Tu clausthal). Kann ich meine Ortswunsch nicht damit begründen, dass ich im Betrieb meiner Eltern arbeiten muss und meiner Mutter nicht gut geht und ich in der Nähe bleiben muss, ausserdem dass die uni köln einen bestimmtem Schwerpunkt anbietet. Oder soll ich anstatt SS13 , im WS13/14 eine Studienplatzklage durchführen, da in Nrw der DoppelABi Jahrgang fertig wird.
ich kann dir bzgl. des Ortsantrages nur berichten, dass es mehr als schwer ist, einen solchen durchzuboxen. Ich habe ihn nicht mal bekommen, obwohl ich nachweisen konnte, dass ich meine pflegebedürftige Oma pflegte; selbst das hat nicht ausgereicht, da sie sich ja "ein Pflegeheim leisten könnte".
Auch wenn es für dich absurd klingt, dass so ein Antrag abgelehnt werden könnte (klang es für mich auch), finden sie doch immer wieder angeblich triftige Gründe, weswegen dem Antrag nicht stattgegeben wird.
Wenn ein Gericht der Auffassung ist, ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zulassung zum Studium sein unzulässig, sofern an anderen Hochschulen dieses Fach nicht zulassungsbeschränkt ist, so gilt dies für alle deutschen Hochschulen. Es würde somit ausreichen, wenn beispielsweise das Fach BWL an der Universität Greifswald oder an der Universität Passau nicht zulassungsbeschränkt ist. Möglicherweise gilt etwas anderes, wenn die strengen Voraussetzungen für einen Ortswunsch erfüllt sind. Dies kommt jedoch stets auf den Einzelfall an. Im Übrigen ist es überhaupt keine gute Idee, die Studienplatzklage auf das Wintersemester zu verschieben.