, welches besagt, dass die Klage zur Kapazitätserhöhung abgewiesen wurde. Nun habe ich zum SS ein Eilverfahren eingeleitet, um mich ins zweite Semester zuzulassen (habe einen Anrechnungsbescheid).
Meine Frage: Ist es sinnvoll, das zu machen, oder wird sich an der Zahl nichts ändern und es reicht aus, sich normal bei der Uni ins höhere Sem. zu bewerben ?
Ein Eilverfahren gegen die Universität Freiburg ist wenig sinnvoll. In den Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2012/2013 hat das VG Freiburg die Auffassung vertreten, dass ein Eilverfahren unzulässig ist, weil das VG sofort Termin im Hauptsacheverfahren bestimmen wird. Ein Hauptsacheverfahren gegen die Universität Freiburg ist aufgrund der anwaltlichen Vertretung sehr teuer.
Auf jeden Fall ist es nicht sinnvoll, gegen baden-württembergische Hochschulen ohne (qualifizierten) anwaltlichen Beistand zu klagen.