Guten Tag ! Ich bewerbe mich an mehreren Universitäten ins höhere Sem. Medizin als Quereinsteiger. Diesbzgl. wollte ich einmal fragen, ob Sie (oder jamand) wissen, welche Unis sich schon im Eilverfahren anwaltlich vertreten lassen ? Meine Bewerbungen richten sich an alle Uni in BaWü, sowie Homburg, Mainz, Frankfurt am Main und Würzburg. Ich weiß nur, dass sich sich die Unis in BaWü vertreten lassen. Können Sie sagen, wie es bei den anderen ist ?
Bislang hat die FH Frankfurt keinen Rechtsanwalt, der sie in den Kapazitätsverfahren vertritt. Eine Garantie für die Zukunft ist dies jedoch nicht. Man muss immer damit rechnen, dass plötzlich in einem Rechtsstreit ein Rechtsanwalt auf Universitätsseite auftritt, insbesondere dann, wenn die Universität befürchtet, zu verlieren, und sich von einem Anwalt "Wunder" erwartet.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht
Die nicht anwaltlich vertretenen Hochschulen lassen sich durch ihre fachlich durchweg kompetenten Justitiare vertreten. Im Prinzip kann man sich das so vorstellen wie einen eigenen Anwalt, nur dass der Prozessgegner eben im Fall des Unterliegens nicht die recht hohen Anwaltskosten zahlen muss, sondern lediglich 20 € pro Instanz.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26
ich bin auch ein Quereinsteiger und gedenke zum 5. Fachsemester zu klagen. Ich wüsste gerne welche Unis sich nicht anwaltlich vertreten lassen um einen Überblick über die bevorstehenden Kosten zu bekommen. Gibt es da einen eventuellen Kostenvoranschlag?
einen Kostenvoranschlag gibt es in der Art nicht. Die Entscheidung, welche und wie viele Hochschulen verklagt werden sollen, können unsere Mandanten treffen, nachdem wir Ihnen die möglichen zu verklagenden Hochschulen nebst ungefährem zu erwartendem Kostenrahmen und Erfolgsaussichten mitgeteilt haben. Die Mandanten können anhand dieser Informationen auch das maximale Kostenrisiko kalkulieren.
Wenn die Klage noch zum Wintersemester 2013/2014 geführt werden soll, ist große Eile geboten. Gegebenenfalls bitten wir um kurzfristigen Telefonanruf.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26