Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe zum WS 11/12 durch eine Studienplatzklage einen Studienplatz bekommen und mich im März 2012 rückwirkend eingeschrieben, sodass ich jetzt schon im vierten Hochschul/Fachsemester bin. Ich habe im Studentensekretariat gefragt, ob man mich von den Hochschul/Fachsemestern runterstufen lassen kann, weil ich mich erst im März 2012, also zum Sommersemester, eingeschrieben habe, somit also erst 3 Semester haben dürfte. Die meinten zu mir, ich solle mich an die Rechtsabteilung wenden. Gibt es eine Möglichkeit, dass die Semester erst ab Zeitpunkt der offiziellen Einschreibung, also zum SS 2012, zählen und nicht wie jetzt ab dem WS 11/12, zu welchem ich geklagt habe?! 1. kann ich mich jetzt nicht mehr für einen Vollstudienplatz im nächsten Semester bewerben, weil ich mich zum 5. vorklinischen bewerben müsste, was es nicht gibt 2. sinken die Chancen bei einer Bewerbung bei den Unis nach dem Physikum, je mehr Semester man bis zum Physikum gebraucht hat.