ich habe im Sommer letzten Jahres 2013 an der Semmelweis Universität Budapest mein Humanmedizin-Physikum erfolgreich abgeschlossen. Zur Zeit bin ich an der Uni Freiburg für Zahnmedizin eingschrieben, werde aber wieder zur Humanmedizin wechseln.
Beim LPA Stuttgart habe ich mein Physikum anerkennen lassen, was auch erfolgreich war einzig mit der Erwähung dass ich noch 30 Tage des Krankenpflegepraktikums abzusolvieren habe, was ich zeitnah machen werde.
Ich weiss das ich zur Zeit spät dran bin, wollte jedoch trozdem nachfragen ob es sich eher lohnt für das SS2014 zu klagen oder erst im WS2014. Ich habe gehört dass im WS 2014 für das klinische Semester der Humanmedizin sehr viele Studienplatzklagen laufen werden.
Woher die Erkenntnis kommt, dass zum WS 2014/2015 "für das klinische Semester der Humanmedizin sehr viele Studienplatzklagen laufen werden", wissen wir nicht. Richtig ist sicherlich, dass immer mehr Studienbewerber nach im Ausland bestandenem Physikum zum 1. klinischen Semester an eine deutsche Hochschule zurückwollen. Wie groß die Zulassungsaussichten dieser Studienbewerber sind, weiß kein Mensch, da es entscheidend auch darauf ankommt, wie viele Medizinstudenten im August/September das Phsyikum bestehen bzw. nicht bestehen. Je weniger das Physikum bestehen, umso größer sind die Chancen derjenigen, die aus dem Ausland kommend eine Zulassung im 1. klinischen Semester haben wollen. Man kann lediglich darauf hinweisen, das tendenziell die Anzahl der Studienplatzkläger zum 1. klinischen Semester steigen wird.
In der Vergangenheit waren die Prozessaussichten in den Zulassungsverfahren zum Sommer- und Wintersemester etwa gleich. Im Sommersemester gibt es weniger Studienplätze, jedoch auch weniger Studienplatzkläger. Dies könnte sich jedoch für das Sommersemester 2014 ändern, weil es noch zahlreiche bislang erfolglose Studienplatzkläger aus dem Wintersemester 2013/2014 gibt. Diese könnten sich entschließen, auch zum Sommersemester 2014 zu klagen. Damit würde sich die Anzahl der Studienplatzkläger für das Sommersemester gegenüber der Vergangenheit erheblich erhöhen.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht