ich werde höchstwahrscheinlich mit meinem 2,4 Abitur nicht an der LMU für eine BWL Studium zugelassen.
Nun kommt die frage auf ob ich mit einer Studienplatzklage denn Chancen hätte doch noch im kommenden Wintersemester 14/15 an einen Studienplatz zu kommen.
Kurz und knapp: Aber sicher! Natürlich besteht die Möglichkeit, einen Studienplatz an der LMU im Fach BWL einzuklagen. Wir können zwar keine Garantie geben, in der Vergangenheit waren wir insoweit aber immer erfolgreich.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26
ich habe heute mit einem Anwalt aus München telefoniert, welcher meinte die Chancen für BWL an der Ludwig-Maximilians-Universität in München gingen gegen 0%, da die Studienplätze eh schon überbesetzt sind. Können Sie das bestätigen? Haben Sie in der Vergangenheit schonmal erfolgreich einen BWL Studienplatz an der LMU in München eingeklagt? Wenn ja, wann war das?
Wir teilen die Einschätzung nicht, dass die Chancen für BWL an der LMU München "gegen 0 gehen". Richtig ist, dass die LMU München dazu neigt, die festgesetzte Zulassungszahl zu überbuchen. Dies ist allerdings auch darauf zurückzuführen, dass die LMU wie die meisten Hochschulen wenig Lust verspürt, mehrere Nachrückverfahren durchzuführen. Deswegen wird großzügig überbucht, um möglichst schnell die Zulassungszahl auszuschöpfen. Das kann schief gehen, mit der Folge, dass wesentlich mehr Studierende sich immatrikulieren als dies der Zulassungszahl entspricht. Wir haben vor 1 1/2 Jahren (Wintersemester 2013/2014) erlebt, dass sowohl das Fach Rechtswissenschaft als auch das Fach BWL mit jeweils ca. 100 Studienbewerbern überbucht war. Im Fach Rechtswissenschaft war die LMU München dennoch bereit, im Vergleichswege alle Studienbewerber zuzulassen. Im Fach BWL war sie hierzu nicht bereit. Wir wissen allerdings nicht, wie das Verfahren ausgegangen ist, da wir im Hinblick auf die (stets mögliche und nicht ausschließbare) Überbuchung den Mandanten empfehlen, nach Möglichkeit (sofern dies der Geldbeutel zulässt) mehrere Hochschulen zu verklagen. Wir hatten unseren Mandanten alsdann anderweitig untergebracht.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht