Guten Tag, ich such Informationen für eine Studienplatzklage gegen eine Universität in Süddeutschland im Master BWL. Da ich ein sehr vorsichtiger Mensch bin, habe ich mich jetzt die letzten Wochen etwas schlau gemacht über Studienplatzklagen und habe bisher rausgefunden, dass gegen die Uni in dem Fach schon Studienplatzklagen durchgeführt wurden - jedoch alle nicht zu ende gebracht wurden.
Jetzt wollte ich mal fragen: Was hat das für Gründe und kann man sich irgendwo Informationen dazu beschaffen - das entsprechende Gericht konnte mir dabei nicht helfen.
Ich hoffe Sie können mir helfen, wo man evtl. Informationen findet oder was es bedeutet, dass die Verfahren abgebrochen wurden.
es ist natürlich schwer herauszufinden, warum die Verfahren abgebrochen wurden. Bescheid wissen (unter Umständen) das Gericht, mit Sicherheit die Uni und die Kläger - und deren Anwälte. Sie können natürlich bei der Uni selbst anfragen. Ob man Ihnen dort Auskunft gibt und diese auch richtig ist, darauf können Sie sich allerdings nicht verlassen. Die Hochschulen wollen natürlich eher vermeiden, weitere potentielle Kläger für eine Studienplatzklage zu motivieren. Die Kläger selbst müsste man natürlich zufällig kennen oder jemanden kennen, der sie kennt. Am besten könnten Sie die Informationen vielleicht noch bei den Anwälten der Kläger bekommen. Sie könnten sich durch die einschlägigen auf die Studienplatzklage spezialisierten Anwaltsbüros durchtelefonieren und nachfragen. Vielleicht haben 'Sie Glück und bekommen die Auskunft, die Sie wollen. Garantieren kann Ihnen das keiner und es gibt auch keine sichere Methode, Informationen über den Ausgang der Verfahren zu erhalten.
Es kann 3 Gründe haben, warum eine Studienplatzklage "abgebrochen" wird:
Erstens kann es natürlich sein, dass der Kläger "die Lust verloren hat", z.B. weil er irgendwo anders einen Studienplatz erhalten hat, oder weil ihm das Verfahren zu lange gedauert hat und er dann die Klage bzw. den Antrag zurückgenommen hat.
Zweitens kann es sein, dass der Kläger - oder wahrscheinlicher sein Anwalt - im Rahmen der Studienplatzklage erfahren musste, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, z.B. weil die Uni in dem Semester stark überbucht hat. Dann kann man einiges an Gerichtskosten sparen, wenn man die Klage bzw. den Antrag zurücknimmt.
Drittens kann es sein, dass die Verfahren vergleichsweise erledigt wurden. In den Vergleichen im Rahmen der Studienplatzklage bietet die Uni häufig an, den Kläger zuzulassen (oder eine bestimmte Anzahl an Plätzen unter allen Klägern zu verlosen), wenn der (oder die) Kläger ihre Klagen bzw. Anträge zurücknehmen. In einem solchen Fall bekommt das Gericht nicht unbedingt mit, dass ein Vergleich geschlossen wurde. Es erhält nur irgendwann die Rücknahmeerklärung des Studienplatzklägers und stellt das Verfahren dann ein.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26