ich hätte eine Frage, zu der ich im Internet bislang absolut nichts finden konnte, da es wahrscheinlich nicht allzu viele Fälle gibt...
Mein Problem ist folgendes:
Ich habe einen Bachelor in Wirtschaftspsychologie absolviert (vorher noch einen in BWL mit Schwerpunkt Tourismus). Gerne würde ich später einmal in psychologischen Bereich tätig werden - dafür braucht man jedoch einen Master. Aus der freien Wirtschaft wird mir natürlich aufgrund meines Alters von einem Master abgeraten. Meine Lösung dafür war die Fernuni Hagen: Schon ins Berufsleben einsteigen und einfach parallel den Master machen.
Nun machen mir die Zulassungsvoraussetzungen der FU Hagen einen Strich durch die Rechnung: Sie akzeptieren keine WIRTSCHAFTS-Psychologen, ungeachtet dessen, wie das Studium aufgebaut ist, welche Inhalte man gemacht etc.
Meine Situation ist nun folgende: Ich habe einen Bachelor, der mit mehr als 200 CP in Psychologie mindestens gleichwertig ist zu dem Bachelor in Psychologie an den meisten deutschen Universitäten (Köln zum Beispiel stellt auch eine Äquivalenzbescheinigung aus), erst recht zu dem Bachelor an der FU Hagen. Meine Abschlussnote von voraussichtlich 1,4 würde also für die Aufnahme an einer "normalen" Uni reichen - ausgerechnet die Fernuni Hagen jedoch, die grundsätzlich ja weniger strenge Zulassungsvoraussetzungen hat - möchte mich aufgrund des NAMENS meines Studienganges nicht akzeptieren. Dieser wird auch zum nächsten WS geändert, das kommt aber für mich nun zu spät.
Meine Frage ist nun: Ist es zulässig, dass die Fernuniversität Hagen ihre Zulassungsvoraussetzungen nur am Namen ausmacht? Dass sie gleichwertige Studiengänge ausschließt? Oder gäbe es da evtl. Chancen gegen zu klagen? Einen Bachelor der Uni Köln würde die FU ja ohne weitere Voraussetzungen und Prüfungen nehmen und die Uni Köln wiederum bestätigt, dass der unser Studiengang gleichwertig zu dem der Uni Köln ist. Es kann doch nicht sein, dass ich meine Berufswünsche an den Nagel hängen muss, nur weil die FU selbst ihren Studiengang nicht Wirtschaftspsychologie nennt (was sie aber strenggenommen auch tun müsste, da sie ebenfalls auf die klinische Psychologie verzichtet, was der einzige Grund ist weshalb mein Studiengang so heißt...)
Die Fernuniversität Hagen ist stets ein Problem. Es ist sicherlich richtig, dass es merkwürdig ist, dass die FU Hagen einen Abschluss im Bachelorstudiengang Wirtschaftspsychologie für die Zulassung zum Masterstudiengang nicht akzeptiert, obwohl der Masterstudiengang nun wirklich nicht klinisch ausgerichtet ist. Ein Rechtsstreit darüber hätte allerdings grundsätzliche Bedeutung, der wohl hin bis zum Bundesverwaltungsgericht führen müsste. Demzufolge muss man sich auf eine Verfahrensdauer von 3-4 Jahren einstellen mit einem ungewissen Ausgang. Das einzige, das gewiss ist, ist, dass ziemlich hohe Gerichts- und Anwaltskosten anfallen werden. Von daher können wir nicht raten, insoweit den Rechtsweg zu beschreiten.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht