Hallo, ich habe eine Frage: ich studiere im 1.semester Psychologie und habe einen Tauschpartner an der Uni Potsdam gefunden. Weil ich schwanger bin und mein Mann beruflich aus Berlin nicht weg kann wäre ein Tausch perfekt. Allerdings lehnt die Uni Potsdam trotz perfekten Tauschbedingungen diese Möglichkeit konsequent ab... Die meisten anderen Unis sind da unkompliziert. Kann eine Uni das einfach ausschließen? Und gäbe es eine Möglichkeit rechtlich gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen? Über einen Tipp wäre ich sehr dankbar! Nina
Es gibt zahlreiche Universitäten, die einen Studienplatztausch im 1. Fachsemester grundsätzliche ausschließen. Man will auf diese Art und Weise einen "Handel" mit Studienplätzen vermeiden. Es hat sich nämlich in der Vergangenheit wiederholt begeben, dass sich Abiturienten mit einem sehr guten Abiturzeugnis für einen bestimmten Studiengang an einer bestimmten Hochschule beworben haben, in der Erwartung, dass (zahlreiche) andere Studienbewerber im gleichen Studiengang eine Zulassung an einer unbeliebten Hochschule erhalten. Diese haben alsdann den Studienplatz an der beliebten Universität, den sie an sich gar nicht haben wollten, zum Tausch (gegen hohes Entgelt) angeboten. Dies haben viele Universitäten unterbunden (zu Recht). Im Falle der Schwangerschaft und des Nachweises einer beruflichen Tätigkeit des Ehegatten an dem gewünschten Studienort hätte der Unterzeichner insoweit keine Probleme. Er fürchtet allerdings, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist. Ob man allerdings Anfang Dezember noch eine einstweilige Anordnung auf Genehmigung eines Studienplatzes beantragen kann, erscheint uns zweifelhaft. In einem derartigen Fall müsste auf jeden Fall dargelegt werden, dass es sachliche Gründe dafür gab, dass das Gericht nicht bereits einige Wochen vorher angerufen wurde.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht