Hallo, da ich zum wiederholten Male keinen Platz für ein höheres Fachsemester in dem von mir gewünschten Studiengang erhalten habe, ziehe ich eine Klage in Erwägung. Ich wollte Sie gerne fragen, ob eine Studienplatzklage auch ohne vorher gestellten Überkapazitätenantrag möglich ist? Muss ich dabei einen nichtvergebenen Studienplatz nachweisen - wie kann man so einen Nachweis erbringen?
Eine Klage (bzw. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) ist nur möglich, wenn auch ein Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität bei der betreffenden Hochschule gestellt worden ist. Die Fristen für diese außerkapazitären Zulassungsanträge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Einige Fristen für das Sommersemester 2015 sind noch nicht abgelaufen. Um welche Hochschule geht es bei Ihnen?
Die Verwaltungsgerichte prüfen in den anhängigen Verfahren von Amts wegen die Kapazitätsberechnung der jeweiligen Hochschule im jeweiligen Studiengang und Fachsemester. Sie müssen also im Prinzip nichts nachweisen. Man kann aber (wir machen das natürlich) im gerichtlichen Verfahren die Kapazitätsberechnung anfordern, überprüfen und ggf. beim Verwaltungsgericht zur Unrichtigkeit derselben vortragen. Das können aber wirklich nur Spezialisten.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26
Sehr geehrter Herr Klein, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Es geht um einen Studienplatz in Erziehungswissenschaft Bachelor 180 LP an der Universität Halle.