Soweit ein Studienplatzkläger im Fach Psychologie nur eine einzige Universität verklagt, lassen sich keine präzisen Erfolgsaussichten angeben. Die Aussichten in den Kapazitätsprozessen sind abhängig von der Richtigkeit der Kapazitätsberechnung, von einer etwaigen Überbuchung und schließlich von der Anzahl der Mitbewerber. Die Kapazitätsberechnungsunterlagen für das Fach Psychologie für das Wintersemester 2015/2016 liegen uns noch nicht vor. Da das Annahmeverhalten der Psychologiestudenten bundesweit relativ schlecht ist, lassen die Universitäten immer wesentlich mehr Studienbewerber zu, als es der Zulassungszahl entspricht. Ein erheblicher Teil der zugelassenen Studenten nimmt nämlich den ihnen zugeteilten Studienplatz nicht an. Die Universitäten wollen auf diese Art und Weise Nachrückverfahren vermeiden. Schließlich kommt es darauf an, wie viele Studienplatzkläger sich um einen Studienplatz bewerben. Insoweit kann man lediglich darauf hinweisen, dass die Anzahl der Studienplatzkläger immer geringer wird, je länger der Rechtsstreit dauert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass viele Mitbewerber zwischenzeitlich in einem anderen Zulassungsverfahren eine Zulassung erhalten haben.
Von daher ist es ziemlich ausgeschlossen, eine halbwegs präzise Prognose zu stellen. Es hat allerdings durchaus einen Sinn, weshalb wir den Mandanten empfehlen, im Fach Psychologie nach Möglichkeit 8-10 Hochschulen zu verklagen. In der Vergangenheit war nur beim Verklagen einer derartigen Anzahl von Hochschulen "sichergestellt", dass die Studienplatzklage erfolgreich war. Hierbei kann Ihnen natürlich trotzdem niemand einen Studienplatz garantieren.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht