ich habe heute von der Hochschule einen Ablehnungsbescheid bekommen. Grund hierfür ist der fehlende Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung.
Tatsächlich habe ich aber mein Zeugnis über die Fachhochschulreife hochgeladen. Da es ein Zweitstudium ist, steht im als Kommentar im Primus "Kein Bachelorzeugnis" angegeben. Daher zwei Fragen: Muss man sich bei einem Zweitstudium mit dem Bachelorzeugnis bewerben? Im HZV konnte ich zu der Frage leider nichts finden. Gefragt wurde ja nach der Hochschulzugangsberechtigung und dieses Kriterium habe ich ja mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife erfüllt. Und zweitens, kann hier eine Studienplatzklage erfolgreich sein? Danke!
Hallo, bei der Bewerbung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist selbstverständlich der Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiums zu erbringen. Häufig werden Studierende jedoch unter Vorbehalt zum Masterstudiengang zugelassen, wenn ihnen nur noch ein oder zwei Leistungsnachweise aus dem Bachelorstudiengang fehlen. Auf jeden Fall müssen der Hochschule die entsprechenden Nachweise vorliegen, dass die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium erfüllt sind. Möglicherweise war der Fragebogen oder das Infoschreiben der betreffenden Hochschule unzureichend. Ob man deswegen jedoch erfolgreich klagen kann, erscheint uns indes zweifelhaft. Allerdings besteht die Möglichkeit einer so genannten Kapazitätsklage (wegen Nichtausschöpfung der Kapazitäten). Dies ist völlig unabhängig von der "normalen" Bewerbung um einen Studienplatz. Allerdings sind insoweit auch Bewerbungsfristen zu beachten. In manchen Bundesländern ist diese Bewerbungsfrist für die außerkapazitäre Zulassung der 15.01. und somit bereits abgelaufen. Wir wissen allerdings nicht, in welchem Bundesland sie gegebenenfalls klagen wollen. Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass die nächste Frist, die abläuft, der 01.03. für die Hochschulen in Hessen ist. Eine weitere Frist läuft am 15.03. im Saarland ab. Eile ist somit durchaus geboten.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht