durch Losverfahren habe ich eine Zulassung für das Fach Pharmazie an der Universität Regensburg bekommen, und seit dem Wintersemester 2016 bin ich dort eingeschrieben. Mein Problem besteht in meiner Aufenthaltserlaubnis, die mich als Frau meines Mannes, der für Würzburg eine Aufenthaltserlaubnis hat, berechtigt in dieser Stadt zu wohnen.
Das Auswahlverfahren des Internationalen Büros der Universität Würzburg garantiert wenigere Chance, deshalb wollte ich meine eigentliche Zulassung nutzen. Deswegen habe ich mich zum Sommersemester 2017 um einen Studienplatz als Studienfortsetzer an der Universität Würzburg beworben. Aber am 23. März habe ich einen Ablehnungsbescheid bekommen, mit der Begründung, es gebe keine freien Studienplätzen. (1 Monat Frist habe ich dagegen einzuklagen.)
Nachdem ich den Bescheid bekommen habe, bin ich auf der Suche nach einer Gelegenheit zum Studienplatztausch. Unglücklicherweise gibt es zurzeit keinen passenden Partner, der weder nach Regensburg ziehen will, noch im letzten Semester keinen Schein erworben hat wie ich. Ein paar Tage vorher habe ich mich bei der Studienkanzlei erkundigt, nach einem freien Studienplatz, den jemand in den letzten Tagen aus irgendwelchem Grund aufgegeben hat, mit der Beschreibung meiner schwierige Situation. Die Antwort war folgendes: "Wie bereits im Ablehnungsbescheid mitgeteilt stehen keine freien Plätze zur Verfügung. Bitte bewerben Sie sich wieder zum Wintersemester 17-18, vielleicht schaut es dann besser aus."
Da ich aber immer noch in Würzburg bleiben muss, kann ich nicht jeden Tag nach Regensburg fahren. Zudem ist ein schneller Studienanfang mir besonders wichtig, da ich schon 30 Jahre alt bin. In dieser Situation wird meine Chance im nächsten Semestern immer weniger. Ich habe im Ausland schon ein Studium abgeschlossen, und für 4 Jahre als eine Außendienstangestellte bei einer Pharmafirma gearbeitet. Also bin ich studienberechtigt, obwohl das Gesetz meine Karriere nicht anerkennen würde. (Soweit weiß ich…)
Ich bin skeptisch, ob es wirklich gar keinen Studenten gibt, der seinen Plan geändert und auf den Studienplatz verzichtet hat, weil von Bekannten (von anderen Unis) gehört, dass manche das Studium aufgehört haben… Wenn ich einklage, kann einen freien Studienplatz entdeckt werden, wenn er überhaupt existiert? Und könnte die Klage mir noch Chance eröffnen?
Wir fürchten, dass man Ihnen in juristischer Hinsicht nicht helfen kann. Eine Kapazitätsklage (auf Zulassung zum Studium) kann im Freistaat Bayern nur führen, wer entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes hat. Sonstige ausländische Studienbewerber sind bei der Kapazitätsklage nicht klagebefugt. Anders ist ist Rechtslage z. B. in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland. Vorliegend kann man somit ausschließlich über die Frage streiten, ob die festgesetzte Zulassungszahl tatsächlich ausgeschöpft ist. Dies setzt voraus, dass gegen den Ablehnungsbescheid fristgemäß Klage erhoben wird. Alsdann kann im vorläufigen Rechtsschutzverfahren über die Belegung bzw. Vergabe der Studienplätze gestritten werden. Im Ergebnis sind somit zwei verschiedene Prozesse zu führen, wobei zu befürchten steht, dass die Universität Würzburg sich in beiden Verfahren anwaltlich vertreten lässt. Alsdann ist das Kostenrisiko ziemlich hoch (2 Rechtsanwälte in 2 Gerichtsverfahren zzgl. Gerichtskosten), mit Sicherheit über 2.000 € Kosten. Das Kostenrisiko wäre noch in Kauf zu nehmen, wenn mit einiger Sicherheit noch Studienplätze innerhalb der festgesetzten Kapazität frei geblieben sind. Dies glauben wir jedoch nicht. Von daher können wir Ihnen von einer Klage nur abraten.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht