Hallo! Ich studiere seit 3 Jahren in Rumänien Humanmedizin und bin jetzt im 7. Semester! Mein Physikum und die meisten Scheine aus dem 3 Jahr wurden mir schon vom Landesprüfungsamt anerkannt. Ich habe mich im Laufe der letzten Jahre immer wieder auf normalem Wege an deutschen Unis beworben und wie zu erwarten, war es nie erfolgreich! Ich höre immer wieder von Leuten die sich aus Ungarn bewerben, dass sie bessere Chancen haben in Deutschland angenommen zu werden. Woran liegt das? Jetzt denke ich darüber nach, einen Studienplatz einzuklagen! Ich habe mich diesmal zum 7. Semester in Deutschland nur bei 6 Unis beworben.
Meine Fragen lauten wie folgt: Was gibt es jetzt für Möglichkeiten bezüglich einer Klage? Ich habe bisher schon eine Absage von der Uni Düsseldorf bekommen. Soweit ich weiß kann man nun innerhalb von 4 Wochen eine Klage einreichen! Was ist mit den Unis, die keine Absagen verschicken? Kann ich auch dort eine Klage einreichen? Wenn ja, wann ist der beste Zeitpunkt sich fürs WS2011 einzuklagen? Kann ich auch bei Unis eine Klage einreichen bei denen ich mich nicht beworben habe für dieses Semester? Man hört immer, dass man sich bei so vielen Unis wie möglich einklagen soll. Wie stehen die Chancen, wenn ich mich nur bei 5 Unis in NRW ( Düsseldorf, Köln, Münster, Bochum, Essen) einklagen möchte? Falls man einen Platz durch eine Klage bekommen würde, ist es möglich daraufhin einen Hochschultausch zu machen? Ich hoffe, Sie können mir mit meinen vielen Fragen weiterhelfen.
Bei der Bewerbung um einen Studienplatz muss man unterscheiden zwischen der Bewerbung um einen Studienplatz innerhalb der festgesetzten Kapazität und der Bewerbung um einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität. Soweit es um die Vergabe von Studienplätzen innerhalb der festgesetzten Kapazität geht, muss man davon ausgehen, dass das Vergabeverfahren der Hochschulen nicht zu beanstanden ist. Zumindest gibt es seit Jahren keine Gerichtsentscheidung, die im Studiengang Medizin (insbesondere im klinischen Ausbildungsabschnitt) das Vergabeverfahren der Hochschule für rechtwidrig erklärt hat. Es ist allerdings denkbar, dass in höheren Fachsemestern (7. Fachsemester) Studienplätze frei bleiben. In NRW ist dies jedoch unerheblich, da nur dann Studienplätze in den klinischen Semestern vergeben werden, wenn im 5. - 10. FS weniger Studierende immatrikuliert sind als dies von der Zulassungszahlenverordnung gefordert wird. Eine derartige Situation gab es in NRW seit vielen Jahren nicht mehr.
Bei einer Kapazitätsklage auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität ist in NRW der 01.10. als Bewerbungsfrist für das Wintersemester zu beachten. Diese Frist ist abgelaufen. Von daher scheidet eine Kapazitätsklage gegen Hochschulen in NRW von vornherein aus.
Ein Studienplatztausch ist im Übrigen nur bei Semestergleichheit und Scheingleichheit möglich.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht