die hochschule will mich wahrscheinlich rückwirkend aus dem 1.semester master exmatrikulieren, weil ich den geforderten nc im bachelor von 2,3 nicht geschafft habe.
ich habe mich regulär mit dem durschnitt von 2,3 fristgerecht beworben. die fehlenden noten wurden auf grund von krankheit der zuständigen mitarbeiterin erst ende november eingetragen (allerdins fristgerecht absolviert) somit stand die abschlußnote von "nur" noch 2,5 erst jetzt fest.
jetzt hat wohl der prüfungsausschuss meinen antrag auf bestehenbleiben der immatrikulation abgeleht (telefonische absage).
kann ich dagegen vorgehen?? ich beziehe ja auch regulär bafög, da ich ja die imma-bescheinigung 1.sem master ordnungsgemäß eingereicht habe.muß ich das dann alles zurück zahlen??
ich hätte ja auch imensen zeitverlußt, da ich mich andersweitig erst wieder zum wintersemester 12/13 bewerben könnte??da wäre ich ja sonst schon fast wieder fertig???
Man kann darüber streiten, ob die Zulassung zum Master-Studiengang von einem Notendurchschnitt von höchstgens 2,3 abhängig gemacht geltend gemacht werden kann (nach unserer Auffassung höchst fraglich). An sich sieht das Gesetz jedoch vor, dass zunächst das Bachelor-Studium erfolgreich (mit entsprechendem Zeugnis) abgeschlossen wird und dass man sich erst dann um einen Studienplatz im Master-Studiengang bewerben kann. Weil dies jedoch dazu führen würde, dass praktisch jeder Bewerber für einen Master-Studiengang Zeit verliert, weil er das Bachelor-Zeugnis nicht rechtzeitig in Händen hat, verfahren die Hochschulen wie vorliegend geschehen. Das hat dann jedoch konsequenterweise zur Folge, dass bei Nichterreichen des von der Hochschule geforderten Notendurchschnitts die Immatrikulation zurückgenommen werden kann. Insoweit verbleibt nur noch die Möglichkeit, über die Rechtmäßgigkeit des von der Hochschule geforderten Durchschnitts von 2,3 zu streiten.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht