Ich möchte nächstes Jahr im Wintersemster an der Uni Fulda IBWL studieren. Mein Abischnitt wird voraussichtlich 2,7 bis 2,8 Betragen. Der NC der letzten jahre lag allerdings immer bei 2,4-2,6. Daher möchte ich mich gerne einklagen und würde gerne die Erflogsschancen abwägen. Ich bin so ziemlich an diese Uni gebunden da Meine Eltern dort ein Haus haben in dem ich leben könnte, alles andere wäre relativ teuer. Wird die Uni Fulda von einem Anwalt vertreten? Gab es bereits Klagen gegen die Uni und wie sind diese verlaufen?
Wir haben bislang die HS Fulda noch nicht verklagt. Wir kennen allerdings auch keine einzige die HS Fulda betreffende Gerichtsentscheidung in einem Studienplatzprozess. Entweder verklagt niemand die HS Fulda oder die Verfahren werden (was durchaus denkbar ist) außergerichtlich erledigt. Dies ist jedoch stets davon abhängig, wie viele Studienplatzkläger vorhanden sind. Je mehr Studienplatzkläger sich um eine Zulassung streiten, umso geringer ist die Vergleichsbereitschaft der Hochschule. Darüber hinaus muss man berücksichtigen, dass alle (Fach) Hochschulen mit einem doch recht hohen Überbuchungsfaktor rechnen. Die Fachhochschulen machen nämlich regelmäßig die Erfahrung, dass sich die Studienbewerber auch bei zahlreichen anderen in der Nähe gelegenen Fachhochschulen um einen Studienplatz bewerben. Manch ein Studienplatzbewerber erhält mehrere Zulassungen und kann hierbei natürlich nur eine annehmen. Von daher überbuchen die Hochschulen von vorneherein.
Das ist z.B. in medizinischen Studiengängen nicht sonderlich tragisch, weil in den medizinischen Studiengängen regelmäßig zahlreiche Hochschulen verklagt werden. In den Fachhochschulstudiengängen ist dies jedoch wesentlich problematischer, da die meisten Studienplatzkläger insoweit nur eine einzige Hochschule verklagen. Wenn diese überbucht ist, führt dies zwangsläufig dazu, dass die Studienplatzklage keine Aussicht auf Erfolg hat. Ob eine Hochschule in dem betreffenden Bewerbungssemester überbucht oder nicht, weiß man immer erst nach Einleitung der Gerichtsverfahren. Insoweit besteht natürlich ein nicht kalkulierbares Prozessrisiko.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht