ich interessiere mich für eine Studienplatzklage in der Psychologie. Mein Schnitt ist 1,6 - Knapp vorbei, vielleicht klappts auch so, sehr wahrscheinlich aber nicht an den bevorzugten Standorten (Lübeck/Marburg/Trier/Freiburg), höchstens an der Saaruni und auch dort ohne Garantie. Aufgrund meiner chronischen Erkrankung steht noch eine Antrag auf eine nachträgliche Verbesserung via Schulgutachten aus, ob dies durchgeht ist aber ebenfalls unklar. Kurzum: Da die Fristen bis Mitte Juli nicht mehr allzu lang hin sind, wollte ich mich vorab in jedem Falle bereits informieren.
Zunächst: Ich bin bei der Allrecht versichert, seit zwei Jahren und extra für eine Studienplatzklage, sollte ich sie benötigen ... Soweit ich verstanden habe, wird dort eine Klage im Kalenderjahr übernommen. Nun meine erste Frage - Bezieht sich diese Klage nun auf eine Uni? Ich las im Forum, dass Sammelklagen gegen mehrere Universitäten empfohlen werden. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass dies dann ohne Aufpreis geschieht. Mit welchen Kosten muss ich hier rechnen (Insbesondere an den drei genannten Universitäten)? Ganz allgemein - Wo bestehen erfahrungsgemäß die größten Erfolgschancen? Bis auf die Standorte Kassel/Heidelberg/Mannheim/Frankfurt/Darmstadt bin ich grundsätzlich offen für nahezu alle Unis, wobei ich Mittel- und Süddeutschland bis auf Lübeck bevorzuge. Wie sieht es zeitlich aus? Müsste ich mich in den nächsten Tagen noch darum kümmern, Konkretes einzuleiten und was ist mein erster Schritt - Anwalt oder Versicherung kontaktieren (Tut mir leid, ich hatte mit Rechtlichem bisher zum Glück nichts am Hut, ich bin angesichts von dubiosen Hotlines mit unklaren Kosten oder explizit kostenlos deklarierten Nummern (Impliziert versteckte Kosten andernorts???) derzeit sehr überfordert)?
Ich freue mich auf Ihre Antworten :) Mit besten Grüßen!
Wir empfehlen, ca. 8-12 Hochschulen (gleichzeitig) zu verklagen. Bei einem derartigen „Klageprogramm“ hatten wir bislang stets eine 100-prozentige Erfolgsquote. Man kann natürlich auch weniger Hochschulen verklagen, jedoch läuft man dann Gefahr, dass die Klageverfahren im Ergebnis keinen Studienplatz bringen. Es ist gerade im Fach Psychologie nie auszuschließen, dass eine Hochschule überbucht (Überbuchung).
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Fristen in den Bundesländern stellen wir Zulassungsanträge an zahlreichen Hochschulen und entscheiden erst später, welche konkreten Hochschulen verklagt werden. Soweit wir insoweit überflüssigerweise Zulassungsanträge gestellt haben, wird dies den Mandanten nicht berechnet. Durch unser Verfahren wollen wir lediglich sicherstellen, dass wir bzw. die Mandanten noch möglichst viele Hochschulen verklagen können. „Sammelklagen“ gibt es nicht. Selbstverständlich muss jeder Kläger (auch im Studiengang Psychologie) damit rechnen, dass es außer ihm noch viele weitere Studienplatzkläger ergibt. Jeder klagt jedoch ausschließlich für sich. Die Kosten der Verfahren sind entscheidend davon abhängig, welche Hochschulen verklagt werden. Eine Reihe von Hochschulen lässt sich anwaltlich vertreten, was zusätzliche Kosten verursacht. Allerdings schrecken die Gegenanwälte auch ab mit der Folge, dass diese Hochschulen von weniger Bewerbern verklagt werden. Gegebenenfalls erhöht dies die Zulassungschancen.
Wir empfehlen die konkret zu verklagenden Hochschulen erst im September. Dies ist unabhängig davon, dass wir bei vielen Hochschulen bereits Zulassungsanträge gestellt haben. Wir wollen nämlich regelmäßig abwarten, wie sich die Zulassungszahlen und auch die Zahl der eingeklagten Studienplätze entwickeln. Von daher ist es geradezu unsinnig, bereits im März oder April festzulegen, welche konkreten Hochschulen zum Wintersemester verklagt werden sollen. Es ist völlig ausreichend, wenn die Entscheidung Anfang September getroffen wird.
Klarstellend dürfen wir noch einmal darauf hinweisen, dass Ihre Bewerbungen um einen Studienplatz innerhalb der festgesetzten Kapazität überhaupt nichts zu tun haben mit unserem Verfahren auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität.
Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage (über uns) entscheiden, werden wir wie bereits ausgeführt – die Zulassungsanträge außerhalb der festgesetzten Kapazität stellen. Welche Hochschulen konkret verklagt werden, wird alsdann im September 2018 entschieden.
Mit den ersten Gerichtsentscheidungen ist (frühestens) im November zu rechnen. Erfahrungsgemäß haben alle Gerichte bis Ende des Wintersemesters entschieden (zumindest in erster Instanz). Auf jeden Fall sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass Sie kurzfristig nach Vorlesungsbeginn bereits eine Zulassung erhalten. Derartiges ist möglich, jedoch gehört dazu schon ziemlich viel Glück.
Wenn Sie 8-12 Hochschulen verklagen, müssen Sie mit Gesamtkosten (eigener Anwalt, Gerichtskosten, gegebenenfalls Kosten von Gegenanwälten) in Höhe von 6.000 bis 8.000 € rechnen.
Sie können natürlich auch nur ein oder zwei Hochschulen verklagen, allerdings mit dem ziemlich großen Risiko, dass trotz Vergabe von Studienplätzen Sie keine Zulassung erhalten, weil Sie schlicht und einfach nicht ausgelost wurden. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben für Rückfragen verständlich zur Verfügung.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht